Was ist, wenn Sie oder Ihr (Ehe-)Partner nach Unfall oder Krankheit plötzlich nicht mehr in der Lage sind, alltägliche Angelegenheiten selbst zu organisieren oder wichtige Entscheidungen zu treffen? Darf der (Ehe-)Partner diese Angelegenheiten regeln – z.B. über das Vermögen verfügen oder die medizinische Betreuung organisieren? Die Antwort ist: Nein. Denn niemand darf für einen anderen Entscheidungen treffen. Es sei denn, er ist durch ein Gerichtsverfahren zum Betreuer eingesetzt oder es liegt eine Vollmacht vor.
Die Patientenverfügung sorgt dafür, dass im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit die Ärzte und auch die Angehörigen oder Betreuer genau wissen, ob, wie und wie lange der Patient medizinisch behandelt werden möchte. Das 2009 verabschiedete „dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ verankert die Patientenverfügung im Betreuungsrecht. Damit ist der Wille des Patienten bindend und von Ärzten, Betreuern und Angehörigen zu beachten. Eine Patientenverfügung muss aber eindeutig und situationsbezogen formuliert sein, um gültig zu sein.
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